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Leinenpflicht und Beseitigung von Verunreinigungen durch Hunde

12.03.2024

Die Gemeinde Holzwickede erinnert Hundebesitzer/-innen an die geltenden Regeln zum Thema „Leinenpflicht und Hundekot“.

 

Für alle Hundebesitzer/-innen gilt grundsätzlich die Pflicht ihren Hund an der Leine zu führen und Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners zu entfernen. 

 

Besonders in öffentlich zugänglichen Bereichen mit starkem Publikumsverkehr, aber auch auf Wiesen und Feldwegen ist auf das ordnungsgemäße Führen des Hundes acht zu geben. 

 

In folgenden Bereichen gilt die Leinenpflicht:

 

  • Auf Verkehrsflächen und in Anlagen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile

  • Naturschutzgebieten im Wald und in der Landschaft (Verlassen der Wege verboten)

  • In Landschaftsschutzgebieten

    • Im Wald abseits von Wegen

    • In der Landschaft abseits von Wegen

  • Truppenübungsplatz in Hengsen

Es wird eine Freilauffläche für Hunde angeboten, auf der Hunde unter Beachtung der dort geltenden Regeln Auslauf erhalten. 

 

Bei Nichteinhaltung der Leinenpflicht oder der ordnungsgemäßen Beseitigung des Hundekots handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und es kann ein Bußgeld drohen. 

 

Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

 

Um ein angenehmes miteinander gewährleisten zu können, bittet die Gemeinde auf gegenseitige Rücksichtnahme. 

 

Bild zur Meldung: Logo Holzwickede