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Europawahl am 09.06.2024 - Wahlsichtwerbung

15.04.2024

Die Gemeinde Holzwickede informiert über das Anbringen von Wahlsichtwerbung.

 

Das Anbringen von Sichtwerbung ist in der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Gemeinde Holzwickede geregelt. Es wird unterschieden zwischen allgemeiner Sichtwerbung und Wahlsichtwerbung. 

 

Für Wahlen können Parteien Wahlsichtwerbung anbringen. Wahlsichtwerbung bedarf der Erlaubnis der Gemeinde und ist in einem Zeitraum von 6 Wochen zuzüglich 2 Tagen unmittelbar vor dem Wahl- und ggfs. Stichwahltag unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. 

 

Jede Partei oder Wählergruppe kann jeweils einen ihr seitens der Gemeinde vorgegebenen Platz auf 16 gemeindeeigenen Plakattafeln beanspruchen. Die Verteilung erfolgt nach dem Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit. Die Plakattafeln stehen den Parteien und Wählergruppen im o.g. Zeitraum privilegiert zur Verfügung. 

 

Die Wahlsichtwerbung kann zusätzlich auf parteieigenen Werbeträgern erfolgen. Die Gesamtzahl der Werbeträger ist je nach Wahl beschränkt. Für die anstehende Europawahl am 09.06.2024 dürfen je Partei oder Wählergruppe 50 Standorte auf parteieigenen Werbeträgern erfolgen. 

 

Ergänzend besteht die Möglichkeit auf Großplakatwänden (Wesselmänner) Wahlwerbung zu betreiben. Hier besteht eine Legitimierung für insgesamt maximal 10 Exemplare im Gemeindegebiet. 

 

Die Wahlsichtwerbung darf entsprechend ab dem 26.04.2024 im Gemeindegebiet erfolgen.

 

Die Anträge sind an den Fachbereich II A – Ordnung, Bürgerservice und Soziales zu richten. Auskünfte über das Antragsverfahren können von dort gegeben werden. 

 

Bild zur Meldung: Logo Holzwickede