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Ehefähigkeitszeugnisse


Allgemeine Informationen

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.


Notwendige Unterlagen

im Regelfall:

für den deutschen Staatsangehörigen:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung (ggf. Abmeldebestätigung der Meldebehörde bei Wohnsitz im Ausland)
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister 
  • ggfls. Nachweise über Auflösungen von Vorehen (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk) und eine Abschrift aus dem Heiratsregister der letzten Ehe

für den ausländischen Staatsangehörigen:

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
  • Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
  • ggfls. Nachweis über die Auflösung von Vorehen (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk) und Heiratsurkunde
  • Fotokopie des Reisepasses

 

Den Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem anerkannten Übersetzer gefertigt wurden.


Ansprechpartner

FACHBEREICH I SERVICE UND STANDESAMT
Allee 5
59439 Holzwickede

Sabine Lütkefent
Allee 5, 1. OG, 1|11
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-181
Telefax (02301) 13332

Ingrid Topel
Allee 5, 1. OG, 1|10
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-180
Telefax (02301) 13332