Erweiterung Lebensmittelmarkt "Stehfenstraße"
13. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Holzwickede und
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Einzelhandelsstandort Stehfenstraße";
hier: Feststellungsbeschluss / Flächennutzungsplan und
Satzungsbeschluss / Bebauungsplan
Soweit die Mitwirkung von denen an der Planung Beteiligten über die Einsichtnahme und Einholung von Anregungen und Bedenken im Rahmen der Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zwischenzeitlich abgeschlossen ist, sind abschließend die Zustimmungen von den gemeindlichen Gremien zu den jeweiligen Planunterlagen einzuholen. Neben den Sitzungsvorlagen, die im Ratsinformationssystem öffentlich eingesehen werden können, werden eben-falls die zur Genehmigung vorzulegenden Planunterlagen für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feststellungsbeschluss, Vorlagen-Nr. 2023/0159) und die vom Gemeinderat zu beschließende 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Einzelhandelsstandort Stehfenstraße" (Satzungsbeschluss, Vorlagen-Nr. 2023/0160) mit den jeweils geltenden Begründungen zur Beschlussfassung, wie folgt, vorgelegt:
Geltungsbereich Flächennutzungsplan:
Geltungsbereich Bebauungsplan:
13. Änd. Flächennutzungsplan, Entwurf:
Begründung einschl. Umweltbericht
2. Änd. Bebauungsplan, Entwurf:
Begründung einschl. Umweltbericht
sonstige Gutachten, Berichte:
Auskünfte erteilt:
FB IV/Technische Dienste
Abt. Planung, Raum 1 I 32
Herr Bessinger
Tel.: 02301 / 915-402
Mail:
