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Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Lagerungshilfen oder auch Sachmittel sollen die häuslichen Pflege erleichtern oder zur Linderung der Beschwerden der Pflegebedürftigen beitragen und somit den Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.

 

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im Rahmen der Pflegeversicherung, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern erbracht werden.

 

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen:

 

  • technischen Pflegehilfsmitteln, wie beispielsweise einem Pflegebett, Lagerungshilfen oder einem Notrufsystem,

  • zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, wie zum Beispiel Einmalhandschuhen oder Betteinlagen.

 

Informationen darüber welche Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt beziehungsweise leihweise überlassen werden können, erhalten Sie bei der Pflege-und Wohnberatung im Kreis Unna, Ihrer Kranken- oder Pflegekasse sowie bei den Sanitätshäusern.