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Aktivkreis Holzwickede

                                            

 

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Abfallentsorgung

Die Gemeinde Holzwickede ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (§ 17 Absatz 1 Satz 1) für das Einsammeln und Befördern der im Gemeindegebiet anfallenden Abfälle zuständig. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wurde die GWA Kommunal AöR gegründet, welche für die Gemeinden Bönen, Holzwickede und die Stadt Kamen die Abfälle zu den verschiedenen Abfallentsorgungsanlagen transportiert. Im Auftrag des Kreises Unna erfolgt hier durch die Gesellschaft für Wertstoff und Abfallwirtschaft (GWA) die Sortierung, Verwertung, Behandlung und Entsorgung der Abfälle.

 

In der Gemeinde Holzwickede ist jeder Eigentümer verpflichtet, sein Grundstück an die kommunale Abfallentsorgung anzuschließen und die anfallenden Abfälle getrennt voneinander in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern bereitzustellen. Im Rahmen der grundstücksbezogene Abfallentsorgung (Holsystem) erfolgt die getrennte Erfassung von Restmüll, Bioabfall, Altpapier und Einwegverpackungen aus Kunstoffen, Metallen und Verbundstoffen.

 

Im Einzelfall ist auf Antrag eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang möglich. Diese Ausnahmen beschränken sich auf Entsorgungsgemeinschaften mit dem direkten Grundstücksnachbarn (nur für das Bioabfallgefäß und die Altpapiertonne) sowie im Fall einer sachgerechten Eigenkompostierung. Die jeweiligen Antragsformulare stehen nachstehend zum Download zur Verfügung:

Restmüll
Bioabfall
Altpapier

 

Für die Entsorgung außerhalb der Grundstücke (Bringsystem) stehen Depotcontainer für Altglas und Alttextilien im Gemeindegebiet zur Verfügung. Die  Karte der einzelnen Standorte im Gemeindegebiet kann hier eingesehen werden.

 

Ausführliche Informationen zur Abfalltrennung/ -entsorgung und umweltpädagogischen Angeboten erhalten Sie bei der Abfallberatung unter der gebührenfreien Telefonnummer: 0 800 400 1 400 oder im neuen Abfallnavi der GWA Kreis Unna.

 

Änderungen von Größe und Leerungsintervall der Müllgefäße können auf schriftlichen Antrag beim Steueramt neu festgelegt werden. Ab der 2. Änderung innerhalb eines Kalenderjahres wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erhoben. Ausgenommen sind Erstanmeldungen und der Austausch defekter Gefäße.

Wertstoff
Sperrmüll
Schadstoffe