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Kinderreisepass


Allgemeine Informationen

Kinder unter 16 Jahren sind in Deutschland nicht ausweispflichtig. Sollte jedoch eine Auslandsreise anstehen, müssen die gesetzlichen Vertreter für das Kind ein Ausweisdokument beantragen. Bisher nutzten Eltern meist die Beantragung eines Kinderreisepasses, der von der örtlichen Passbehörde sofort ausgestellt wurde. 

Dies fällt zum Jahreswechsel 2023/2024 weg: 

Wie der Bundestag im Juli 2023 beschlossen hat, wird der Kinderreisepass als Ausweis abgeschafft. 

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-node.html

 

Die Bundesregierung möchte so die Sicherheit der Daten in Pässen und Ausweisen auch für Kinder noch besser gewährleisten. 

Außerdem war der Kinderreisepass nicht weltweit gültig. 

 

Ab Anfang 2024 können somit für Kinder nur noch „normale“ Reisepässe mit integriertem elektronischem Chip oder Personalausweise beantragt werden. 

 

Der bisherige Kinderreisepass war immer nur ein Jahr gültig und musste dann jeweils um ein Jahr verlängert werden. 

 

Beide Dokumente, Personalausweis und Reisepass, werden bei der Bundesdruckerei erstellt. Der Herstellungs- und Versandprozess dauert vier bis sechs Wochen. Familien, die ins Ausland reisen wollen, sollten sich rechtzeitig beim Auswärtigen Amt oder bei den Behörden des Ziellands informieren, welche Dokumente benötigt werden und diese dann ebenfalls rechtzeitig beantragen. 

Häufig genügt für eine Reise der Personalausweis, zum Beispiel bei Reisen innerhalb des Schengenraums der EU.

 

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Datum gültig, können jedoch ab 1. Januar 2024 nicht mehr verlängert werden.

 

Der Personalausweis und der Reisepass ist bei Personen unter 24 Jahren regulär sechs Jahre gültig. 

Wenn sich das Aussehen in dieser Zeit stark verändert, wird der Reisepass oder Personalausweis ungültig und muss neu beantragt werden. 

Das gilt für Erwachsene wie auch für Kinder. 

 

 


Notwendige Unterlagen

Bitte bringen Sie die u. g. Unterlagen vollständig mit, da ansonsten die Ausstellung nicht möglich ist.

Die persönliche Vorsprache des Antragstellers ist zwingend erforderlich.

 

  • Den alten Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass. Falls keine alten Ausweispapiere vorhanden sind, ist die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich.

 

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden.  

 

  • Sollten Sie im Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten sein, wird ein Nachweis darüber benötigt, um Unstimmigkeiten bei der Erklärung zur (deutschen) Staatsangehörigkeit auszuschließen.

 

  • Eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Bei der Antragstellung muss mindestens eine sorgeberechtigte Person anwesend sein. Von dem anderen evtl. nicht anwesenden Elternteil ist die Einverständniserklärung nebst Kopie des Personalausweises vorzulegen. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist ein Nachweis (Negativbescheinigung des örtlich zuständigen Jugendamtes/Kreis Unna) mitzubringen.

 


Gebühren

Die Kosten für den Personalausweis belaufen sich für die sechs Jahre Gültigkeit auf 22,80 Euro, für den Reisepass auf 37,50 Euro. 

Wird die Lieferung eines Reisepasses innerhalb einer Woche gewünscht, wird ein Expresszuschlag von 32 Euro fällig.

 


Ansprechpartner

FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede

Lena Eckmann
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-214
Telefax (02301) 915-299

Sandra Kleiber
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-208
Telefax (02301) 13332

Emily Völk
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-209
Telefax (02301) 915-44209


Formulare

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