Wohngeld
Allgemeine Informationen
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung für einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger, um die Kosten des angemessenen und familiengerechten Wohnens zu sichern. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung für das selbst genutzte Wohneigentum (Lastenzuschuss) gewährt.
Wer bekommt Wohngeld?
Mieterinnen und Mieter, die Wohnraum gemietet haben und diesen selbst nutzen
Inhaber einer Genossenschaftswohnung
Untermieter
Bewohner eines Heimes
mietähnlich Nutzungsberechtigte
Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen und Einfamilienhäusern
Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehr Wohnungen) für die eigengenutzte Wohnung in diesem Haus
Bewilligungsvoraussetzungen
Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und -wenn ja- in welcher Höhe, hängt von den nachfolgenden Bedingungen ab:
Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Höhe des Gesamteinkommens
Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wer bekommt kein Wohngeld?
Kein Anspruch auf Wohngeld besteht bei
Überschreitung der Einkommensgrenzen
Empfängern / Antragstellern der nachfolgend aufgeführten Transferleistungen:
Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, sowie Zuschuss für Auszubildende nach dem SGB II
Übergangsgeld / Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II nach dem SGB VI / VII
Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängern dieser Leistungen gehören.
Einem Haushalt, in dem ausschließlich Personen leben, die Leistungen nach dem BaföG oder Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Sozialgesetzbuch (III. Buch) beziehen und denen die Leistungen dem Grunde nach zustehen würden.
Personen, die nicht Mieter oder Eigentümer der Wohnung / des Hauses sind
Personen die über erhebliches Vermögen verfügen und die Inanspruchnahme von Wohngeld somit missbräuchlich wäre
Zahlung Wohngeld / Bewilligungszeitraum
Werden die Voraussetzungen erfüllt, so wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Die Zahlung erfolgt ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Danach muss ein Weiterleistungsantrag gestellt werden.
Wie gibt es Wohngeld?
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Ob Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie anonymisiert über den Wohngeldrechner NRW Wohngeldrechner NRW ermitteln. Direkt im Anschluss daran können Sie dann das Wohngeld beantragen. Dem Antrag müssen die erforderlichen Unterlagen beigefügt werden.
Onlineantrag
Wohngeld kann online beantragt werden:
Wohngeldrechner NRW - des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW
Antragsunterlagen zum Ausfüllen und Ausdrucken (PDF)
Den Antrag auf Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) gibt es auch als PDF, welcher ausgedruckt und per Hand ausgefüllt werden kann. Die Antragsvordrucke finden sie nachfolgend.
Dem Antrag auf Mietzuschuss fügen Sie bitte, Ihren persönlichen Verhältnissen entsprechend, folgende Unterlagen bei: Einzureichende Unterlagen Mietzuschuss. Dem Antrag auf Lastenzuschuss bitte folgende Unterlagen: Einzureichende Unterlagen Lastenzuschuss.
Die ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen können Sie gerne per Post oder per Mail zusenden. Alternativ ist aber auch eine persönliche Abgabe in der Wohngeldstelle und im Bürgerbüro, Allee 5, 59439 Holzwickede zu den jeweiligen Öffnungszeiten möglich.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALESAllee 5
59439 Holzwickede
Marcus Kunert
Allee 5, EG, 0|34
59439 Holzwickede
(02301) 915-264
(02301) 915-44264
Sabrina Porzybot
Allee 5, EG, 0|33
59439 Holzwickede
(02301) 915-263
(02301) 91544-263
Formulare
- Anlage Antrag mehr als 4 Personen
- Anlage Lastenzuschuss
- Anlage Selbstständige(r)
- Antrag Lastenzuschuss 01.01.2023
- Antrag Wohngeld 01.01.2023
- Datenschutzhinweise
- Einzureichende Unterlagen Lastenzuschuss
- Einzureichende Unterlagen Mietzuschuss
- Ergänzende Erklärung
- Fremdmittelbescheinigung LZ
- Merkblatt Lastenzuschuss
- Merkblatt Wohngeldantrag
- Vermieterbescheinigung