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Bebauungsplan Nr. 2 „Wellstraße“ - 2. Änderung - Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Offenlegung der Planunterlagen / Beteiligung der Öffentlichkeit

Holzwickede, den 20.09.2018

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.05.2017 den städtebaulichen Entwurf für das Bebauungskonzept im Bereich der ehemaligen Gärtnerei Im Schwarzen Adler gebilligt und das Änderungsverfahren auf Grund der §§ 7 (1) und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NW S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.16 (GV NW S. 966) und des § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.04 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.05.17 (BGBl. I S. 1057) beschlossen, um damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren zu schaffen.

 

Der rd. 1, 2 ha große Änderungsbereich umfasst einen Teil-bereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Wellstraße“, der wie folgt im Rahmen der 2. Änderung begrenzt wird:

 

Im Norden  durch die nördliche Grenze des Grundstückes Gemarkung Holzwickede, Flur 12, Flurstück 1777 und der nördlichen Begrenzung der geplanten Zufahrt über eine Teilfläche des  Grundstückes Gemarkung Holzwickede, Flur 12,  Flurstück 1770,

 

im Osten durch die neu geplante Zufahrt an der Reuterstraße,

 

im Süden durch die nördliche Begrenzung der Grundstücke Gemarkung Holzwickede, Flur 12, Flurstücke 1774 und 1775 sowie dem südlichen Grundstücksverlauf des Flurstückes 1777,

 

im Westen durch den Carolinenweg.

 

Der Übersichtsplan stellt den Änderungsbereich mit denen von der Planung betroffenen Grundstücken dar.

 

Nach Maßgabe des Baugesetzbuches wurde der Beschluss des Gemeinderates über die Aufstellung des Bebauungsplanes im Amtsblatt für die Gemeinde Holzwickede am 07.12.2017 gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die Planunterlagen wurden im Nachgang der Bürger-informationsveranstaltung am 13.12.2017 während der Zeit vom 21.12.2017 - 22.01.2018 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Anregungen und Bedenken konnten schriftlich und mündlich vorgetragen werden. Hierzu erfolgte bereits der Hinweis, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und dem Umweltbericht nach § 2 a sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

 

Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird nunmehr den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Belangen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Im Rahmen der Offenlegung liegen die Planunterlagen zur Bebauung der ehem. Gärtnerei in der Zeit von

 

Donnerstag, den 27.09.2018 bis

Montag, den 29.10.2018 einschl.

 

im Fachbereich IV/Planung, Allee 10, II. Obergeschoss, Zimmer 27 und zusätzlich auf der Internetseite für die Gemeinde Holzwickede öffentlich zur Einsichtnahme aus.

 

Zudem erfolgt hiermit der Hinweis, dass weiterhin die Gelegenheit für interessierte Bürgerinnen und Bürger besteht, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für die Dauer der Offenlegung informiert zu werden. Jedermann kann gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Anregungen mündlich oder schriftlich während der Dienststunden Montag - Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr und Montag - Donnerstag von 13.30 bis 15.30 Uhr vortragen.

 

gez. Ulrike Drossel

Bürgermeisterin

 

Bild zur Meldung: Bebauungsplan Nr. 2 „Wellstraße“ - 2. Änderung - Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Offenlegung der Planunterlagen / Beteiligung der Öffentlichkeit