Gewerbezentralregisterauszüge
Allgemeine Informationen
Der Gewerbezentralregisterauszug wird von dem Bundesamt für Justiz - Bundeszentralregister - in Bonn ausgestellt.
Der Antrag für eine natürliche Person ist persönlich im Einwohnermeldeamt zu stellen. Für juristische Personen muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person gestellt werden.
Ab sofort können auch Gewerbezentralregisterauszüge mit dem elektronischen Personalausweis online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Das Online-Portal zur Beantragung von Gewerbezentralregisterauszügen ist über die Internetseite des Bundesamts für Justiz zu erreichen:
Beantragung von Gewerbezentralregisterauszügen
Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauszügen:
für private Zwecke und
zur Vorlage bei einer Behörde
Die Bearbeitungsdauer eines Gewerbezentralregisterauszuges beläuft sich auf ca. zwei Wochen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
Notwendige Unterlagen
Bundespersonalausweis/ Reisepass
Angabe über den Geburtsnamen der Mutter des Antragsteller
Bei Gewerbezentralregisterauszügen für Behörden (Belegart 9) sind zusätzlich die nachstehenden Angaben erforderlich:
genaue Anschrift der Behörde
Zweck bzw. Aktenzeichen der Behörde
Gebühren
13,00 €
Ansprechpartner
FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALESAllee 5
59439 Holzwickede
Patrik Büttner
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-216
(02301) 915-44216
Lena Eckmann
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-214
(02301) 915-299
Emily Völk
Allee 5
59439 Holzwickede
(02301) 915-209
(02301) 915-44209